Bild: Alex Labhardt  

Agenda Thurgau

Die nächsten Termine

 

vergangene Termine

  • Was bringt das revidierte Jagdgesetz?
    13. August 2020, 20.00 Uhr Gasthaus Engel, Sirnach
  • Info-Abend zum Jagdgesetz
    27. August 2020, 19.30 - 21.00h, Aula Primarschule Bahnhofstr. 26,  Romanshorn
  • Pressekonferenz 3. September 2020
    um 10.00h in Frauenfeld, Eisenwerk Frauenfeld (Beiz), Industriestrasse 23
    Wir bitten Sie, uns Ihre Teilnahme kurz per Mail mitzuteilen und freuen uns, Sie begrüssen zu dürfen. 
     

Presseberichte / Medienmitteilungen

4.9.2020
Bäuerliches NEIN zum Jagdgesetz:

Herdenschutz richtig ausbauen statt Angstmacherei

Trotz aufgeheizter Stimmung engagieren sich Landwirtinnen und Landwirte aus allen Landesteilen gegen das Jagdgesetz. Sie machen sich stark für einen auf allen Ebenen gestärkten Herdenschutz und eine bessere Lösung im Zusammenleben mit Wildtieren. Ein Nein ebnet den Weg für ein Gesetz mit Augenmass und mit sinnvoller Regelung der Wolfsbestände.

Der Appell: «Auch Bäuerinnen und Bauern ist die Artenvielfalt wichtig. Weil wir von und mit der Natur leben. Eine einseitige Lockerung des Artenschutzes lehnen wir daher ab. Wir haben heute schon die rechtlichen Grundlagen, um einzelne schadenstiftende geschützte Tiere zu entfernen oder gar deren Populationen zu regulieren, wenn nötig. Ein Nein schafft die Grundlage für eine sinnvolle Gesetzesrevision, welche den Umgang mit dem Wolf sachgerecht regelt, den Herdenschutz gegenüber der jetzigen Vorlage wirksam verbessert und den Schutz bedrohter Tiere stärkt. Dafür stehen wir ein. Ein Zusammenleben von Wildtieren, auch grossen Beutegreifern wie dem Wolf und dem Luchs, und einer naturverträglichen, tierfreundlichen Landwirtschaft ist durchaus möglich.»

Auskünfte:

Sandra Reinhart | Landwirtin, Schaf- und Mutterkuhhalterin | T 071 422 60 18, M 079 522 44 38 | sr.reinhart@bluewin.ch

Gertrud Häseli | Bio-Landwirtin, Mutterkuhhalterin | T 062 871 36 02, M 079 900 10 15 | info@gertrudhaeseli.ch 

 
   

Der Biber im Fadenkreuz?

«Irreführung des Stimmbürgers» lautet der Vorwurf, der wegen unseren Plakaten «Nein zum Abschussgesetz» erhoben wird (Thurgauer Zeitung 22. 8. 2020). Es zeigt einen Biber im Fadenkreuz.

Wir weisen diesen Vorwurf entschieden zurück; der Biber ist im Fadenkreuz! Im Jagdgesetz, über das wir am 27. 9. abstimmen, heisst es wörtlich, dass der Bundesrat «weitere geschützte Tierarten als regulierbar» bezeichnen kann (Art. 7a).

Das erste Tier, das auf diese Liste käme, ist der Biber. Er war während den Verhandlungen in den eidgenössischen Räten als regulierbar im Gesetzesentwurf und wurde zum letzt möglichen Termin gestrichen. Offensichtlich wollte man das Gesetz «aufhübschen», um die Zustimmung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht zu gefährden.

Unser Ständerat Roland Eberle – gradlinig und ehrlich – bezeichnete dieses Manöver als «Luusbuebetrickli». Ständerat Engler beruhigte seinen Ratskollegen mit den Worten: «Allerdings besteht immer noch die Möglichkeit, dass der Bundesrat den Biber später zusätzlich der Bestandesregulierung unterstellt.» Also nach der Volksabstimmung. Die gesetzliche Grundlage liefert Art. 7a.

Es kommt noch schlimmer für den Biber: Art 12 ermächtigt die Kantone, jederzeit Massnahmen gegen geschützte Tiere anzuordnen, die Schaden anrichten. Die bereits veröffentlichte Verordnung zum Gesetz sprich Klartext. Hier gibt es eigens einen Artikel 9c, der die Tötung von Bibern erlaubt, wenn sie «durch Untergraben oder Aufstauen» Bauten und Anlagen schädigen.

Biber untergraben Flussufer, einen Damm… Der Baumeister Biber tut sowas! – und manchmal sind dann bauliche Massnahmen notwendig. Mit dem in der Verordnung erwähnten Schaden als Grund für die Tötung des Bibers wäre der Abschuss unzähliger Biber legitimiert. Mit dem neuen Jagdgesetz geht der Biber einer düsteren Zukunft entgegen. Das Plakat stimmt – leider. Bitte sagen Sie Nein zum Jagdgesetz.

Toni Kappeler, Präsident Pro Natura Thurgau