Bild: Stefan Huwiler 

 

Argumente gegen das Jagdgesetz aus Thurgauer Sicht

 

Unnötig und kompliziert

Zahlreiche neue Bestimmungen sind unnötig und kompliziert. Schon mit dem geltenden Gesetz können die Kantone wo nötig Einzeltiere geschützter Arten abschiessen. Die Kantone können – mit Zustimmung des Bundes – heute schon ganze Bestände geschützter Arten regulieren.

 

Hier geht es zur nationalen Seite mit vielen weiteren Informationen und Argumenten: jagdgesetz-nein.ch

Abschüsse auf Vorrat

Das revidierte Jagdgesetz macht Abschüsse «auf Vorrat» möglich: So können Tiere geschützter Arten in namhafter Zahl geschossen werden, ohne dass sie je Schäden angerichtet hätten (Art. 7a, Abs.2, lit. b) und ohne dass zumutbare Massnahmen (z. B. Herdenschutz) ergriffen wurden. Sie werden geschossen, einfach, weil sie da sind.

Eine missratene Verordnung zum missratenen Gesetz:
Lesen Sie hier unsere Kritik an der Verordnung
 

Biber, Luchs, Schwan etc. in Gefahr

Geschützte Tierarten können vom Bundesrat jederzeit auf die Liste der regulierbaren Arten gesetzt werden, ohne dass das Volk oder das Parlament etwas dazu sagen können. Der Bundesrat kann z. B. Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher oder Höckerschwan als regulierbar erklären (Art. 7a, Abs. 1 lit. c). Über die «Regulierung» dieser geschützten Tiere wurde in «Bern» bereits diskutiert. Der Schutz dieser Tiere darf nicht verwässert werden.

Feldhasen endlich schützen

Bedrohte Arten wie Feldhase, Birkhahn, Schneehuhn und Waldschnepfe gehören unter Schutz gestellt – stattdessen können sie weiterhin gejagt werden (Art. 5, Abs. 1).

Was den Feldhasen betrifft, könnte sich die schweizerische Gesetzgebung den Thurgau zum Vorbild nehmen: Bei uns ist der Hase per Verordnung geschützt! (Ein Erfolg des Thurgauischen Tierschutzverbandes)

Auch uns Natur- und Tierschützern ist klar, dass nicht die Jagd das Hauptproblem ist, sondern die Zersiedlung und Zerschneidung der Landschaft, die fehlenden Strukturen in der intensiv genutzten Landwirtschaftsfläche. Aber dass ein Tier, dessen Bestände heute an einem kritischen Punkt angelangt sind, auch noch bejagt werden soll, ist nicht verständlich. (Pro Natura Thurgau fördert in Zusammenarbeit mit Bauern den Feldhasen mit seinem Projekt «Aktion Hase & Co».)

Auch die Waldschnepfe hat es bei uns besser; sie ist ebenfalls per Verordnung geschützt.

Und warum wurde die jagdlich nicht notwendige und für Hund und Fuchs grausame Baujagd nicht abgeschafft? Eine weitere verpasste Chance, ein zeitgemässes Jagd- und Schutzgesetz zu erlassen. Auch hier ist der Thurgau einen Schritt weiter: Die Baujagd ist bei uns per Jagdgesetz verboten.

 

Thurgauer Biber – eine Standesinitiative

2014 reichte SVP-Kantonsrat Paul Koch eine Motion ein. Sie verlangte – als Thurgauer Standesinitiative – vom Bund eine Gesetzesänderung, dass auch Schäden, die der Biber an Infrastrukturen (z.B. Strassen, Kanalböschungen, Dämme) anrichtet, vom Staat abgegolten werden. National- und Ständerat hatten dem Begehren zugestimmt; eine der ganz wenigen erfolgreichen Standesinitiativen.

Anschliessend wurde sie «abgeschrieben», weil das Anliegen in die Revision des Jagd- und Schutzgesetzes aufgenommen wurde. Beerdigen wir nun mit einem Nein zum Jagdgesetz diesen sinnvollen Vorstoss von Paul Koch? Nein, dem Vorstoss wurde in beiden Räten klar zugestimmt; dieses Ja des Bundesparlaments bleibt und muss so oder so umgesetzt werden.

Bergwald schützen

Luchs und Wolf verhindern den übermässigen Verbiss des Jungwaldes durch Hirsch und Reh. Sie sichern als Teil des Ökosystems artenreiche und stabile Schutzwälder. Die Tiere verfrüht zu regulieren, schadet dem Wald und ist aus forstlicher Sicht deshalb kontraproduktiv.

Das ist auch der Grund, weshalb ein umfangreiches Förster-Komitee, insbesondere aus den Alpen und Voralpen, für ein Nein zum Jagd- und Schutzgesetz eintritt.

 

Zurück an den Absender

Ein «Nein» sichert den Artenschutz und verhindert einen Wildwuchs von kantonal verschiedenen Lösungen beim Umgang mit geschützten Tierarten. Das neue Parlament kann danach ein ausgewogenes Gesetz schaffen, das den Schutz wildlebender Tiere und eine pragmatische Regulierung des Wolfes beinhaltet. Ein «Nein» ist kein Votum gegen die Jagd.